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   AG Siegburg, 11.02.2014 - 112 C 131/13   

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AG Siegburg, 11.02.2014 - 112 C 131/13 (https://dejure.org/2014,48030)
AG Siegburg, Entscheidung vom 11.02.2014 - 112 C 131/13 (https://dejure.org/2014,48030)
AG Siegburg, Entscheidung vom 11. Februar 2014 - 112 C 131/13 (https://dejure.org/2014,48030)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 11.11.2010 - III ZR 57/10

    Vorzeitige Kündigung eines DSL-Vertrags

    Auszug aus AG Siegburg, 11.02.2014 - 112 C 131/13
    Ein Umzug aus familiären oder beruflichen Gründen stellt in der Regel keinen ausreichenden Grund für eine fristlose Kündigung dar (BGH NJW-RR 2011, 916, 917 zum DSL-Vertrag; LG München, ZGS 2008, 357 zum Telekommunikationsvertrag über einen Festnetzanschluss; AG Bonn, Urt. v. 12.08.2009, Az. 104 C 311/09 zum Fitnessstudiovertrag).

    Auf Vorgänge, die dem Einfluss des Kündigungsgegners entzogen sind und aus der Risikosphäre des Kündigenden stammen, kann eine außerordentliche Kündigung grundsätzlich nicht gestützt werden (BGH NJW-RR 2011, 916; BGH NJW 2010, 1874).

    Die Beklagte hat die Laufzeit von 24 Monaten um eines günstigeren Nutzungsentgelts willen bewusst in Kauf genommen (vgl. BGH NJW-RR 2011, 916).

  • AG Dieburg, 09.02.2011 - 211 C 44/09

    Fitnessvertrag, Fristlose Kündigung eines sog. Fitnessvertrages wegen Krankheit

    Auszug aus AG Siegburg, 11.02.2014 - 112 C 131/13
    Bei dem streitgegenständlichen Vertragsverhältnis handelt es sich um ein Dauerschuldverhältnis (AG Dieburg, NJOZ 2011, 1134; MüKo/ Gaier , § 314, Rn. 6).

    Vor allem fällt aber ins Gewicht, dass der behauptete Umzug auf einer eigenen Willensentscheidung der Beklagten beruht und - anders als etwa bei dauerhafter, die Nutzung des Fitnessstudios unzumutbar machender Erkrankung (vgl. BGH NJW 1997, 193; AG Dieburg, NJOZ 2011, 1134) - in ihrem eigenen Einflussbereich liegt (vgl. BGH NJW-RR 2010, 960).

  • BGH, 09.03.2010 - VI ZR 52/09

    Zur Kündigung eines presserechtlichen Unterlassungsvertrages

    Auszug aus AG Siegburg, 11.02.2014 - 112 C 131/13
    Auf Vorgänge, die dem Einfluss des Kündigungsgegners entzogen sind und aus der Risikosphäre des Kündigenden stammen, kann eine außerordentliche Kündigung grundsätzlich nicht gestützt werden (BGH NJW-RR 2011, 916; BGH NJW 2010, 1874).
  • OLG Brandenburg, 25.06.2003 - 7 U 36/03

    Fitnesscenter darf Kunden nicht verbieten, eigene Getränke mitzubringen

    Auszug aus AG Siegburg, 11.02.2014 - 112 C 131/13
    Die Klausel stellt auch keine unangemessene Benachteiligung des Kunden dar, weswegen eine Unwirksamkeit gemäß § 307 Abs. 1 BGB nicht vorliegt (OLG Brandenburg, NJW-RR 2004, 273 m. w. N.; BGH NJW 1986, 46 für Kreditverträge; Palandt/ Grüneberg , § 307 Rn. 90).
  • BGH, 23.10.1996 - XII ZR 55/95

    Formularmäßige Vereinbarung der Entgeltfortzahlung in den AGB eines Sport- und

    Auszug aus AG Siegburg, 11.02.2014 - 112 C 131/13
    Vor allem fällt aber ins Gewicht, dass der behauptete Umzug auf einer eigenen Willensentscheidung der Beklagten beruht und - anders als etwa bei dauerhafter, die Nutzung des Fitnessstudios unzumutbar machender Erkrankung (vgl. BGH NJW 1997, 193; AG Dieburg, NJOZ 2011, 1134) - in ihrem eigenen Einflussbereich liegt (vgl. BGH NJW-RR 2010, 960).
  • LG München I, 14.02.2008 - 12 O 19670/07

    Telekommunikationsvertrag über einen Festnetzanschluss: Außerordentliche

    Auszug aus AG Siegburg, 11.02.2014 - 112 C 131/13
    Ein Umzug aus familiären oder beruflichen Gründen stellt in der Regel keinen ausreichenden Grund für eine fristlose Kündigung dar (BGH NJW-RR 2011, 916, 917 zum DSL-Vertrag; LG München, ZGS 2008, 357 zum Telekommunikationsvertrag über einen Festnetzanschluss; AG Bonn, Urt. v. 12.08.2009, Az. 104 C 311/09 zum Fitnessstudiovertrag).
  • BGH, 02.08.2012 - XII ZR 42/10

    Fitness-Studiovertrag: Wirksamkeit einer Laufzeitklausel; unangemessene

    Auszug aus AG Siegburg, 11.02.2014 - 112 C 131/13
    Eine etwaig geschuldete Einweisung und Beratung während der Vertragslaufzeit hinsichtlich des Gebrauchs der Geräte durch Mitarbeiter der Klägerin stehen als bloße Nebenleistungen dieser überwiegend mietrechtlichen Prägung nicht entgegen (BGH NJW 2012, 1431).
  • BGH, 30.04.2009 - I ZR 42/07

    DAX

    Auszug aus AG Siegburg, 11.02.2014 - 112 C 131/13
    Vor allem fällt aber ins Gewicht, dass der behauptete Umzug auf einer eigenen Willensentscheidung der Beklagten beruht und - anders als etwa bei dauerhafter, die Nutzung des Fitnessstudios unzumutbar machender Erkrankung (vgl. BGH NJW 1997, 193; AG Dieburg, NJOZ 2011, 1134) - in ihrem eigenen Einflussbereich liegt (vgl. BGH NJW-RR 2010, 960).
  • AG Bonn, 12.08.2009 - 104 C 311/09

    Fitnessstudio, Kündigung, Umzug

    Auszug aus AG Siegburg, 11.02.2014 - 112 C 131/13
    Ein Umzug aus familiären oder beruflichen Gründen stellt in der Regel keinen ausreichenden Grund für eine fristlose Kündigung dar (BGH NJW-RR 2011, 916, 917 zum DSL-Vertrag; LG München, ZGS 2008, 357 zum Telekommunikationsvertrag über einen Festnetzanschluss; AG Bonn, Urt. v. 12.08.2009, Az. 104 C 311/09 zum Fitnessstudiovertrag).
  • BGH, 30.03.1988 - I ARZ 192/88

    Erfüllungsort beim Mietvertrag oder Leasingvertrag - Bestimmung der zuständigen

    Auszug aus AG Siegburg, 11.02.2014 - 112 C 131/13
    Bei Dauerschuldverhältnissen kommt dabei es auf den Sitz bei Entstehung des Schuldverhältnisses an, da sich der Gläubiger hierauf einstellen kann und ihm ein Wechsel des Leistungsortes beim Wohnsitzwechsel des Vertragspartners nicht zuzumuten ist (BGH NJW 1988, 1914).
  • BGH, 19.09.1985 - III ZR 213/83

    Formularbestimmungen über Kreditdatenübermittlung, Stundungszinsen, Vorfälligkeit

  • AG München, 17.12.2008 - 212 C 15699/08

    Fitnessvertrag: Außerordentliche Kündigung wegen Stellenwechsels des Ehemannes

  • AG Torgau, 20.08.2020 - 2 C 382/19

    Coronapandemie und Fitnessstudios: Studiobetreiber hat

    Dabei kann insbesondere nicht auf einen etwaigen Vermögensverfall des Kunden abgehoben werden, da ein solcher ausschließlich in der Sphäre des Kunden liegt und dem anderen Teil nicht - etwa nach § 313 BGB entgegengehalten werden kann (vgl. Brandenburgisches OLG, Urt. v. 25.06.2003, Az. 7 U 36/03, Rn. 35-36; AG Siegburg, Urt. v. 11.02.2014, Az. 112 C 131/13; LG Bonn, Urt. v. 05.08.2014, Az. 8 S 103/14).
  • BGH, 18.04.2019 - III ZR 191/18

    Die Beklagte, die eine Vielzahl von Bildungseinrichtungen im Bundesgebiet

    Daran anschließend haben das Brandenburgische Oberlandesgericht in seinem vom Berufungsgericht zitierten Urteil vom 25. Juni 2003 und weitere Instanzgerichte einer derartigen Klausel in einem Fitnessstudiovertrag den Charakter einer Vertragsstrafe abgesprochen (vgl. OLG Brandenburg, NJW-RR 2004, 273 sowie OLG Celle, NJW-RR 1995, 370, 371; LG Bonn, Urteil vom 5. August 2014 - 8 S 103/14, juris Rn. 19; AG Saarbrücken, Urteil vom 11. Mai 2005 - 42 C 287/04, juris Rn. 26; AG Siegburg, Urteil vom 11. Februar 2014 - 112 C 131/13, juris Rn. 20).

    Der Senat schließt sich insoweit der von den Instanzgerichten vertretenen Auffassung an, dass kein schutzwürdiges Interesse des Kunden daran besteht, eine vorzeitige Vertragsbeendigung durch eigenes vertragswidriges Verhalten herbeizuführen (vgl. OLG Brandenburg, NJW-RR 2004, 273, 274; LG Bonn, Urteil vom 5. August 2014 - 8 S 103/14, juris Rn. 21 und AG Siegburg, Urteil vom 11. Februar 2014 - 112 C 131/13, juris Rn. 22), zumal er, wenn die Kündigung unterbleibt, seinen Dienstleistungsanspruch behält und insgesamt nicht mehr zahlen muss, als wenn er den Vertrag von Anfang an ordnungsgemäß erfüllt hätte.

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   AG Siegburg, 18.03.2014 - 112 C 131/13   

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https://dejure.org/2014,38319
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AG Siegburg, Entscheidung vom 18.03.2014 - 112 C 131/13 (https://dejure.org/2014,38319)
AG Siegburg, Entscheidung vom 18. März 2014 - 112 C 131/13 (https://dejure.org/2014,38319)
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Wird zitiert von ...

  • LG Bonn, 05.08.2014 - 8 S 103/14

    Berufsbedingter Wohnortwechsel kein außerordentlicher Grund zur Kündigung eines

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Siegburg vom 18.03.2014 - 112 C 131/13 - wird zurückgewiesen.
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